FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wissen auf einen Blick – Ihr Wegweiser in der Pflege

Betreuung und Pflege von Angehörigen sind komplexe und beratungsbedürftige Angelegenheiten. In unserem FAQ-Bereich bieten wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen, die uns in unserer täglichen Arbeit als ambulanter Pflegedienst begegnen.

Falls Sie ein spezifisches Anliegen haben oder tiefergehende Informationen zu einem Pflegethema benötigen, das Sie nicht in unserem FAQ-Bereich finden, sind wir immer bereit, Sie persönlich zu beraten. Bitte zögern Sie nicht, sich mit unserem Betreuungs- und Pflegedienst in Verbindung zu setzen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Fragen zu beantworten.

Falls Sie oder ein Familienmitglied Pflege benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung und Angebotserstellung zur Verfügung. Zuerst erörtern wir gemeinsam Ihre Wünsche und Bedürfnisse, um den besten Weg der Pflege zu finden. Sobald dies geklärt ist, bemühen wir uns, Ihnen unseren Pflegedienst umgehend bereitzustellen. Um Kosten zu minimieren, empfehlen wir, vor Beginn unserer Dienste einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse zu stellen und den Pflegegrad festlegen zu lassen.

Sobald Sie oder eine Ihnen nahestehende Person regelmäßig Unterstützung im täglichen Leben benötigt, könnte es angebracht sein, einen Pflegegrad zu beantragen. Dieser bestimmt den Umfang der Ihnen zustehenden Leistungen für Pflege und Betreuung. Für die Beantragung sollten Sie sich an Ihre Pflegeversicherung wenden. Nachdem Sie Kontakt aufgenommen haben, werden Ihnen die notwendigen Formulare zugeschickt.

Wir bieten Ihnen Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsformulare an. Im Anschluss daran beauftragt die Pflegeversicherung den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter, um Ihre persönliche Situation sowie Ihren Gesundheitszustand oder den Ihres Angehörigen zu bewerten. Auf Grundlage dieser Einschätzung wird dann der Pflegegrad festgelegt.

Um Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse zu haben, ist es erforderlich, dass der Versicherte mindestens zwei Jahre Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt hat. Wir raten dazu, den Pflegegrad möglichst frühzeitig ermitteln zu lassen, da Sie andernfalls finanzielle Vorteile verpassen könnten. Leistungen werden nämlich rückwirkend nur ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Es kommt häufig vor, dass Pflegebedürftigkeit unerwartet eintritt, beispielsweise nach einem Schlaganfall. In solchen Situationen ist schnelle Unterstützung notwendig. Deshalb stellen wir sicher, dass unser Service ausreichend flexibel ist, um rasch auf Ihre Bedürfnisse reagieren zu können. Normalerweise können wir bereits am Tag nach Ihrer Anfrage mit der Bereitstellung von Pflege- und Betreuungsleistungen beginnen, vorausgesetzt, wir verfügen über freie Kapazitäten.

Ja, wir arbeiten mit allen Kranken- und Pflegeversicherungen in Deutschland zusammen, was bedeutet, dass wir Leistungen sowohl mit privaten als auch mit gesetzlichen Versicherungen abrechnen können. Zudem erfüllt unser Pflegedienst die Qualitätsstandards des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).

Kranken- und Pflegeversicherungen übernehmen grundsätzlich nur die Kosten für die Leistungen, die dem jeweiligen Pflegegrad entsprechen. Es kann durchaus vorkommen, dass eine versicherte Person sich mehr Unterstützung wünscht, als durch ihren Pflegegrad abgedeckt ist. In solchen Fällen müssen die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Um für vollständige Klarheit zu sorgen, legen wir die von der Versicherung übernommenen Kosten sowie die möglicherweise selbst zu tragenden Ausgaben vorab in einem Pflegevertrag fest. Dies gewährleistet, dass es später zu keinen unerwarteten Überraschungen kommt und Sie Ihre Finanzen sicher und transparent planen können.

Die Pflegeversicherung funktioniert nach dem Prinzip einer Teilkaskoversicherung, was bedeutet, dass die Leistungen, je nach dem zugeordneten Pflegegrad, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag begrenzt sind. Für die von Ihrer Pflegekasse übernommenen Sachleistungen vereinbaren wir direkt mit der Kasse die Preise, und die Abrechnung erfolgt zwischen den Pflegekassen und unserem Pflegedienst.

Sollten Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, die über die festgelegten Grenzen hinausgehen, werden diese Leistungen direkt mit Ihnen abgerechnet. Um für vollständige Transparenz zu sorgen, informieren wir Sie immer im Voraus über anfallende Kosten mittels eines detaillierten Kostenvoranschlags, sodass Sie stets im Bilde sind, welche Ausgaben auf Sie zukommen.

Nein, der Pflegegrad und somit der Umfang der zustehenden Pflegeleistungen richten sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Gewährung finanzieller Pflegeleistungen hängt nicht vom privaten Einkommen, der Rente oder dem Vermögen ab.

Zudem wird das Pflegegeld nicht als Einkommen betrachtet. Wenn Sie also Ihr Pflegegeld an eine Pflegekraft weiterleiten, wird dies nicht als steuerpflichtiges Einkommen angesehen, es sei denn, die Pflegekraft ist im Rahmen eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses für Sie tätig.

Die Pflegeversicherung bietet Unterstützung für das behindertengerechte Anpassen von Wohnräumen und übernimmt Kosten für notwendige Umbauten aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Falls eine Anpassung der Wohnsituation nicht realisierbar ist, können auch Mittel für einen Wohnungswechsel bereitgestellt werden.

Des Weiteren fördert die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wie beispielsweise den barrierefreien Zugang zur Dusche, bis zu einem bestimmten Maximalbetrag (aktuell bis zu 4000,- € je Maßnahme).

Unser mobiler Pflege- und Betreuungsdienst steht Ihnen täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr zur Verfügung. Die genauen Zeiten für Ihre Betreuung passen wir individuell an Ihre Bedürfnisse, Anforderungen und gewohnten Abläufe an. In der Regel findet die Pflege bis 10:00 Uhr statt, dann wieder ab Mittags und Abends. Betreuung in Form von z.B. Reinigung, Einkauf, Spielen und Spazierengehen beginnt ab 10:00 Uhr.

Zur Erstellung Ihres persönlichen Pflegeplans besprechen wir in einem ersten Treffen Ihren Bedarf an Unterstützung, um dann festzulegen, wie häufig und in welchem Umfang unsere Dienste für Sie notwendig sind.

Bitte geben Sie uns mindestens 24 Stunden vorher Bescheid, falls Sie verhindert sind oder bestimmte Vorhaben geplant haben. Es ist möglich, vereinbarte Termine einmalig zu verschieben oder sie dauerhaft zu ändern. Falls Sie sich zeitweise in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung aufhalten, wird die Betreuung zu Hause pausiert, bis Sie wieder zu Hause sind und unsere Dienste benötigen. Wir können Ihr übliches Betreuungsfenster für diesen Zeitraum für Sie freihalten.

Wir setzen alles daran, die mit Ihnen abgestimmten Betreuungszeiten zu wahren. Meistens ist dies auch machbar. Es kann jedoch vorkommen, dass auch wir aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen wie Notfällen oder Verkehrsstaus Verzögerungen erleben. Für solche Fälle bitten wir um Ihr Verständnis und werden Sie umgehend telefonisch informieren.

Unsere Betreuung und Pflege erstreckt sich mit derselben Sorgfalt auch auf Wochenenden und Feiertage. Wie an Werktagen beginnt der Frühdienst um 6:00 Uhr und endet um 10:00 Uhr, während der Spätdienst von 16:00 bis 22:00 Uhr dauert. Zusätzlich stehen wir Ihnen rund um die Uhr über unser Notfalltelefon zur Verfügung, um auch in dringenden Fällen für Sie da zu sein.

Nein, solange Sie selbstständig die Tür öffnen können, ist es nicht notwendig, uns einen Schlüssel zu übergeben. Sollte sich Ihr Pflegebedarf jedoch derart erhöhen, dass Sie Schwierigkeiten haben, die Tür selbst zu öffnen oder dies gänzlich unmöglich wird, ist es üblich, dass ein oder mehrere Schlüssel an unseren Pflegedienst übergeben werden. Die Übergabe der Schlüssel wird sorgfältig in einem Schlüsselprotokoll dokumentiert.

Auch Pflegepersonen benötigen gelegentlich eine Auszeit. Für solche Fälle wurde die Verhinderungspflege ins Leben gerufen. Sie ermöglicht es Hauptpflegepersonen, sich für einige Stunden, Tage oder sogar Wochen vertreten zu lassen, falls sie aus verschiedenen Gründen – sei es wegen Krankheit, beruflicher Verpflichtungen oder für einen Urlaub – eine Pause von der Pflegetätigkeit brauchen.

Diese Leistung wird von der Pflegeversicherung bereitgestellt und zielt darauf ab, pflegende Angehörige zu entlasten. Bei Abwesenheit der Hauptpflegeperson kann eine Ersatzpflegekraft die Betreuung übernehmen. Die Verhinderungspflege, auch bekannt als Ersatzpflege, ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Vertretung für bis zu sechs Wochen oder 42 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, die hierfür jährlich bis zu 1612,- € für die Inanspruchnahme professioneller Pflegekräfte bereitstellt.

Angesichts der Tatsache, dass viele Pflegebedürftige von Familienmitgliedern zu Hause betreut werden, was erheblichen Zeitaufwand und Kraftanstrengung erfordert, wurde der Entlastungsbetrag eingeführt. Dieser Betrag, welcher sich auf monatlich 125,- € beläuft, steht allen pflegebedürftigen Personen zu, die in ihrem Zuhause versorgt werden. Der Entlastungsbetrag dient vorrangig der Erstattung von Kosten, die durch die Inanspruchnahme von professionellen Pflegedienstleistungen entstehen können.

Das Ziel dieser finanziellen Unterstützung ist es, pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, ihren Alltag vielfältiger und unabhängiger zu gestalten, während gleichzeitig die Angehörigen, die Pflegeaufgaben übernehmen, entlastet werden.

Die Berechtigung zum Entlastungsbetrag ist im § 45b SGB XI festgeschrieben und zweckgebunden. Das bedeutet, dass dieser Betrag nur dann an pflegebedürftige Versicherte ausgezahlt wird, wenn tatsächlich entsprechende Dienstleistungen in Anspruch genommen wurden. Die Versicherten müssen also zunächst die Kosten vorstrecken und der Pflegeversicherung durch Vorlage von Rechnungen oder Quittungen die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nachweisen.

Da insbesondere ältere Versicherte oft vor Herausforderungen beim Vorschussverfahren stehen, übernehmen wir gerne die Abwicklung der Formalitäten. Hierfür ist eine Abtretungserklärung notwendig, die von den Versicherten unterzeichnet wird. Durch diese Erklärung wird der Anspruch auf den Entlastungsbetrag an unseren Pflegedienst übertragen, wodurch wir die Möglichkeit haben, unsere erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

Der Entlastungsbetrag kann von Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 für sämtliche Sachleistungen, die unser ambulanter Pflegedienst bietet, in Anspruch genommen werden, ausgenommen sind Leistungen, die die Selbstversorgung betreffen. Für Personen mit Pflegegrad 1, denen weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen zustehen, kann der Entlastungsbetrag auch für Selbstversorgungsleistungen verwendet werden.

Palliativpflege ist eine Form der Betreuung, die darauf abzielt, die Lebensqualität von Patienten (und deren Familien) zu verbessern, die mit lebensbedrohlichen Erkrankungen konfrontiert sind. Der Fokus liegt dabei nicht auf der Heilung der Krankheit, sondern auf der Linderung von Schmerzen, Symptomen und Stress, um den Betroffenen ein möglichst beschwerdefreies Leben zu ermöglichen. Palliativpflege ist ein multidisziplinärer Ansatz, der medizinische, psychosoziale und spirituelle Unterstützung umfasst und sowohl in Krankenhäusern, Hospizen als auch zu Hause angeboten werden kann. Ziel ist es, die bestmögliche Lebensqualität für die Patienten zu erreichen und Unterstützung in der Bewältigung der Krankheit sowie beim Sterbeprozess zu bieten.

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